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Art und Maß der Nutzung

Art der Nutzung

Der INGpark steht für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben zur Verfügung. Hierfür sind gem. §§ 8 und 9 BauNVO die Nutzungsarten GE (Gewerbegebiet) und GIe (Eingeschränktes Industriegebiet) vorgesehen. Aufgrund der günstigen Lage in einiger Entfernung zu störempfindlichen Siedlungsbereichen (Mindestabstand zu Wohnnutzung ca. 800m) ist es in weiten Teilen möglich, ein eingeschränktes Industriegebieten auszuweisen. Wegen des geringen Stör- und Konfliktpotentials ist der INGpark für Unternehmen mit Dreischichtbetrieb sehr gut geeignet. Die verbleibenden Einschränkungen des Industriegebiets dienen dem Schutz der benachbarten Ortslagen Nagolds und Jettingens.

Generell ausgeschlossen sind:

...4. BImSchV

Anlagen Nr. 7 (Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse) und Nr. 8 (Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen) nach Spalte 1 und nach Spalte 2 der des Anhangs zur 4. BImSchV

...Abstandserlass NRW

Nutzungen die gem. Abstandserlass Nordrhein-Westfalen in einem Abstand von weniger als 500 m zu einem Wohngebiet nicht zulässig wären (Abstandsklasse I, II und III des Abstandserlasses) außer der lfd.Nr. 36 des Abstandserlasses NRW (Automobil- und Motorradfabriken sowie Fabriken zur Herstellung von Verbrennungsmotoren)

...Logistik und Lager

Fuhr-, Speditions-, Bus- und Logistikunternehmen

Lagerhäuser, selbständige Lagerplätze und offene einem Betrieb untergeordnete Lagerflächen mit einem Flächenanteil von mehr als 20% der betriebliche Nutzfläche

...Einzelhandel

Einzelhandelsnutzungen

Ausnahmen:

...an der Stätte der Produktion

Einzelhandel an der Stätte der Produktion für untergeordnete Einzelhandelsverkaufsflächen kann zugelassen werden, wenn keine raumbedeutsamen Verkaufsflächengrößen im Sinne des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg erreicht werden und eine Gefährdung des innerstädtischen Einzelhandels ausgeschlossen ist.

...Betriebswohnungen

Wohnnutzungen stehen immer in einem gewissen Widerspruch zu gewerblicher Nutzung und bergen Konfliktpotential. Der INGpark bietet wegen seines großen Abstands zu störempfindlichen Wohnnutzungen gute Voraussetzungen, auch für emissionsintensive Betriebe insbesondere im Nachzeittraum (3-Schichtbetrieb). Den ansässigen Betrieben sollen möglichst geringe Restriktionen hinsichtlich der Entfaltung ihrer betrieblichen Aktivitäten auferlegt werden. Wohnungen für Betriebsinhaber können nur dann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie die gewerbliche Entwicklung des INGparks nicht beeinträchtigen und sie strenge Anforderungen hinsichtlich Wohnungsgröße, der zeitlichen Aufnahme der Wohnnutzung und der Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen erfüllen.

Lärmkontingentierung

Zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen an der schützenswerten Bebauung außerhalb des Plangebietes in den Ortslagen Ober- und Unterjettingens darf die Schallabstrahlung der Gewerbeflächen einen individuell festgelegten Maximalwert nicht überschreiten. Daher wurde eine Lärmkontigeniterung für die einzelnen Baufelder durchgeführt. Ggf. sind entsprechend technische oder bauliche Maßnahmen erforderlich, um dies zu erreichen. Diesbezügliche Einschränkungen beziehen sich auf den Nachtzeitraum (zulässige Schallabstrahlung 60 dB(A)/m²) und betreffen nur wenige Quartiere im Osten des INGparks.

 

Maß der Nutzung

Bauliche Dichte

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung ist über die Grundflächenzahl (GRZ), die im Lageplan festgesetzten Baugrenzen und die Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe geregelt. Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ) sind nicht festgesetzt; es gelten hier die Höchstwerte der BauNVO. Die Regelungen dienen der Einbindung des INGparks in die umgebende Gäulandschaft und sind behutsam ausgestaltet so dass den Unternehmen vernünftige Entwicklungsspielräume geboten werden können.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die GRZ beträgt in der Regel 0.7 (0.8) oder 0.8. Ein Wert von 0.8 bietet Industrieunternehmen eine bestmögliche Ausnutzung der Grundstücksflächen. Die stark durchgrünten Quartiere im Bereich der ehemaligen Mannschaftsquartiere sind mit GRZ 0.4 (0.6) festgesetzt. Eine Überschreitung der festgesetzten GRZ um 50% bis höchstens GRZ=0.8 ist mit Stellplätzen, Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche gem. §19 (4) BauNVO zulässig (Werte in Klammer).

Baugrenzen

Die Baugrenzen sind großzügig bemessen und bieten gute Entwicklungsspielräume auf großen, zusammenhängenden Flächen. Verbindliche Baulinien sind nicht festgesetzt. In Verbindung mit der abweichenden Bauweise, die Baukörper ohne Längenbeschränkung zulässt, können sich die Betriebe auf dem Grundstück frei entwickeln. Die Baugrenzen sind so auf die Grünkonzeption abgestimmt, dass eine qualitätvolle Eingrünung erreicht wird.

Gebäudehöhe

In den topografisch höher gelegenen Arealen des INGpark beträgt die zulässige maximale Gebäudehöhe in der Regel 12m, in tiefer gelegenen Gebieten sind 15m zulässig. An der Gebietszufahrt von der B28 aus besteht die Möglichkeit einen repräsentativen Baukörper mit 25m Höhe als städtebauliche Dominante zu realisieren.

 

Beratungsangebot - Lösungen finden!

Die genauen Nutzungsfestsetzungen und ggf. Ausnahmeregelungen zu einigen hier nicht aufgeführten Nutzungen sind den Textteilen der Bebauungspläne zu entnehmen. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit Ihres Unternehmens sowie auf der Suche nach Lösungswegen zur Beseitigung eines möglichen Ansiedlungshemmnisses unterstützen wir Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner



Simone Hurtz

Geschäftsführerin

simone.hurtz@ingpark.de



Astrid Maier

Projektmitarbeiterin

astrid.maier@ingpark.de

Kontaktdaten

Zweckverband interkommunaler
Industrie- & Gewerbepark Nagold Gäu

Marktstraße 27-29
72202 Nagold

Tel. 07452 - 681 321