Der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Nagold Gäu ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite ingpark.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF-Dateien: Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache: Die Webseite wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.
3D-Präsentation: Die eingebundene 3D-Präsentation ist aufgrund der Art der Anwendung nur teilweise mit der Tastatur bedienbar. Das Einbinden einer Bildbeschreibung ist in der aktuell verwendeten Version der Software nicht vorgesehen.
Unverhältnismäßige Belastung
Der Zweckverband kann aktuell keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine aufwändige Überarbeitung der Dateien und Inhalte zu übernehmen. Zudem werden dem Zweckverband auch Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können grundsätzlich nicht vom Zweckverband überarbeitet werden. Der Zweckverband ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.10.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis des Berichts über die Prüfung der Barrierefreiheit durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, sowie auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Impressum
- Neueste Informationen
- Planungsrecht / Bebauungspläne
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2025 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf ingpark.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Nagold Gäu
Marktstraße 27-29
72202 Nagold
Vertreten durch:
Oberbürgermeister Jürgen Großmann (Verbandsvorsitzender)
Simone Hurtz (Geschäftsführerin)
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 74 52 / 681 – 321
Telefax: +49 (0) 74 52 / 681 – 5321
E-Mail: service@ingpark.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
